Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus, hoher Kosten und fehlender Transparenz entsteht ein Haftungspotential für die Unternehmen, das weitgehend unbekannt ist.
Diese Situation wird sich ab 2022 extrem verschärfen, weil dann zum einen der Höchstrechnungszins für Versicherungen (nicht nur in der betrieblichen) Altersvorsorge von 0,9 % auf 0,25 % reduziert wird. Dies führt dazu, dass während der gesamten Vertragslaufzeit die im Arbeitsrecht geforderte Wertgleichheit nicht mehr erreicht werden kann.
Zum anderen ist druch das Betriebsrentenstärkungsgesetz definiert, dass ab 2022 verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von 15% auf Entgeltumwandlungen aus den entstehenden Sozialversicherungsvorteilen gezahlt werden müssen. Versorgungsordnungen müssen zwingend angepasst werden!
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Arbeitgeberhaftung