Bei einer versicherungsförmigen bAV ist die Besparung sehr eingeschränkt. Hier sind die Tarifbestimmungen der Versicherer maßgebend und in der Regel sehr unflexibel. Außerdem bestehen Begrenzungen hinsichtlich der Höhe der steuerlich- und sozialversicherungstechnisch geförderten Beträge. Beitragsaussetzungen in den ersten Jahren und Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) sind bei vielen Versicherern oft nur sehr begrenzt möglich.
Bei unserem NDC Mittelstandskonzept ist die Besparung sehr flexibel und kann insbesondere steuerrechtlich nahezu unbegrenzt gefördert (im Rahmen der allgemeinen Angemessenheit) durchgeführt werden.
Aussetzungen der Besparung, Zuzahlungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind jederzeit unbegrenzt möglich.
In der Verrentungsphase nutzen Versicherungen und Pensionskassen meist lebenslange Renten auf sehr niedrigen Niveau und/oder einmalige Kapitalauszahlungen vor. Diese sind in der Regel voll zu versteuern.
Das NDC Mittelstandskonzept bietet sowohl lebenslange Rentenzahlungen als auch steuerbegünstigte Auszahlpläne und Einmalzahlungen an.