Haften Sie als Arbeitgeber für die Leistungsversprechen der bAV?

Schützen Sie die Garantien der Versicherer/Pensionskassen?

Oft werden die Garantien mit der Haftung des Arbeitgebers verwechselt. Die Garantieversprechen zwischen Versicherer/Pensionskasse und Arbeitgeber (Versicherungsnehmer = Vertragspartner) haben nichts mit dem arbeitsrechtlichen Leistungsversprechen zwischen AG und AN zu tun! Dies wird bei einem klassischen „Produktverkauf“ gern verschwiegen.

Falls diese externen Anbieter in Zahlungsschwierigkeiten geraten, wie dies z.B. aktuell durch das Niedrigzinsniveau gegeben ist, so können diese Kollektive ihre garantierten Leistungsversprechen absenken, Zahlungen aussetzen etc. Dies ist geregelt in § 314 (Info Link) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Auch dieser Umstand ist den meisten Arbeitgebern unbekannt.

Müssen Sie Fehlbeträge aus Mitarbeiterversorgungen bilanziell ausweisen?

Unterdeckungen für nicht ausreichend finanzierte Altersvorsorgezusagen müssen entweder direkt oder im Anhang der Handelsbilanz als sog. Lastwerte ausgewiesen werden. Dieser Umstand ist bei Versicherungslösungen in den ersten zehn bis zwanzig Jahren und manchmal auch darüber hinaus regelmäßig gegeben. Dies führt zu einer Verschlechterung der Bonität des Unternehmens; hierzu gibt es eine eindeutige Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Auszug IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung handelsrechtliche Bilanzierung von Altersvorsorgeverpflichtungen

Betrifft mich dies als Unternehmer auch in der Praxis?

Gekürzte Renten bzw. Versorgungen der Drittanbieter müssen durch Sie als Arbeitgeber ausgeglichen werden. Hierzu gibt es diverse höchstrichterliche Urteile als auch genügend Praxisfälle auch aus der jüngsten Vergangenheit. Die Probleme des Niedrigzinsniveaus werden voraussichtlich noch einige Jahre dauern und immer mehr Versicherer und Pensionskassen werden aufgrund dessen die Leistungen kürzen müssen. Dies kann viele Arbeitgeber in Deutschland sehr hart treffen. ( Hier ggf. Verlinkung zum ZDF-Zoom-Beitrag )

Wie sollten Sie handeln?

Wir empfehlen unseren Haftungscheck…

  • um die Ausfinanzierung Ihrer Versorgungsverpflichtungen

  • die Rechtssicherheit Ihrer arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und Dokumente zu überprüfen.

Achtung!

Untersuchungen in mittelständischen Unternehmen haben ergeben, dass ca. 90% aller notwendigen arbeitsrechtlichen Dokumente entweder nicht vorhanden, unvollständig oder falsch waren.

Weiterhin führt das anhaltende Niedrigzinsniveau zu zunehmenden Finanzierungsproblemen von Drittanbietern. Dies führt zu steigender Haftung auf Arbeitgeber-Seite.