Stärkung des Mittelstandes durch das NDC-Mittelstandskonzept

Als neutrale Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungssysteme, beraten wir unsere Mandanten im Bereich der bAV zu allen systemrelevanten Inhalten der unterschiedlichen Durchführungswege – egal ob versicherungsförmig, Sozialpartnermodell im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) oder versicherungsfreien Lösungen. Wir präferieren allerdings Konzepte zur Einrichtung eines innerbetrieblichen Versorgungswerkes.

Warum?

Wir haben bei unseren Beratungen immer wieder festgestellt, dass versicherungsförmige Lösungen aufgrund ihrer Kostenstruktur und deren Kapitalanlagestrategie in großen Teilen zu geringe Erträge generieren. Klassische Garantiemodelle funktionieren nicht mehr, sondern werden für alle Beteiligten zu einem Bumerang. Oft hat dies für die Unternehmen zur Folge, dass arbeitsrechtliche Zusagen nicht ausreichend ausfinanziert werden können. Demzufolge besteht für Unternehmen ein hohes Haftungsrisiko, da Unterdeckungen aus eigenen Mitteln aufgebracht werden müssen. Durch die Mitwirkung von gerichtlich zugelassenen Renten-Rechtsberatern enthaften wir sowohl Sie, als Steuerberater, als auch die Geschäftsleitung, in dem wir maßgeschneiderte betriebswirtschaftlich sinnvolle Versorgungskonzepte gestalten und nachhaltig betreuen.

Optionen für Ihre Mandanten im Überblick

Das NDC Mittelstandskonzept

  • Das Kapital verbleibt im Unternehmen und stärkt es

  • Das Eigenkapital und die Liquidität steigen Jahr für Jahr an

  • Geringere Verwaltungskosten entstehen, da schlanke Abwicklung für AG und Steuerbüro

  • Höhere Rentabilität für das Versorgungskapital wird ermöglicht

  • Steueroptimierte Erträge entstehen im Unternehmen (z.B. § 8b KStG)

  • Risiko-, Sterblichkeits- und ggf. Fluktuations-gewinne verbleiben im Unternehmen

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für alle Beteiligten

  • Keine hohen Bilanzbelastungen

  • Bildung stiller Reserven

  • Hohe Renten für Mitarbeiter möglich – daher hohe Bindungswirkung

Die versicherungsrück-gedeckte Variante

  • Das Kapital verlässt das Unternehmen unwiederbringlich

  • Das Eigenkapital und die Liquidität werden belastet

  • Hohe Verwaltungskosten entstehen, da Abwicklung kompliziert und umfangreich

  • Kosten belasten die Rentabilität – Erträge überwiegend auf Seiten der Versicherungen

  • Keine steueroptimierten Erträge möglich auf Unternehmensseite

  • Risiko-, Sterblichkeits- und ggf. Fluktuations-gewinne entstehen bei Versicherungen

  • Gestaltungsmöglichkeiten für alle Beteiligten stark eingeschränkt

  • Bilanzbelastungen durch anfänglich negative Lastwerte sind die Regel

  • Keine stillen Reserven möglich

  • Niedrige Renten motivieren nicht/sind austauschbar

Mögliche Störfälle aus der Praxis

  • Versicherungsförmige Lösungen (Direktversicherungen, Pensionskassen und rückgedeckte Unterstützungskassen) bergen oft hohes Haftungspotenzial für den Arbeitgeber, ohne dass dies bekannt ist.

  • Pensionszusagen wurden in der Vergangenheit oft erteilt, ohne eine ausreichende Ausfinanzierung sicherzustellen.

  • Arbeitgeber wurden in vielen Fällen unzureichend aufgeklärt.

  • Versorgungsordnungen / Leistungspläne sind nicht selten unvollständig oder fehlerhaft.

  • Nicht vorhandene oder fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse zur Zusage einer betrieblichen Versorgung können zur Aberkennung führen.

  • Biometrische Risiken (Berufsunfähigkeit, etc.) sind existenzbedrohende, tickende Zeitbomben im Unternehmen.

Hinweis

Die betriebliche Altersversorgung ist ein dynamischer Prozess und unterliegt ständigen Veränderungen.

Um ein systemisches auseinanderdriften zwischen den zugesagten Leistungen und den tatsächlichen erdienten Anwartschaften gewährleisten zu können, ist eine ständige Anpassung und Kontrolle durch unabhängige Experten unverzichtbar.

Schwachpunkte

Wo liegen die Schwachpunkte bei der versicherungsförmigen Ausgestaltung und bei Pensionszusagen klassischer Art?

  • Hohe Kosten und sinkende Überschüsse in Verbindung mit einer niedrigen Rentabilität mindern das zugesagte Versorgungskapital erheblich und führen zu unzureichenden Rentenansprüchen.

  • Schutzbestimmungen (z.B. §314 VAG und §16 VVG) haben zur Folge, dass Versicherungen Ihre garantierten Leistungsverpflichtungen reduzieren/aussetzen können oder diese komplett entfallen = Arbeitgeberhaftung!

  • Feste Zusagen auf Endleistungen in Form von Kapital- oder Rentenzusagen führen zwar anfänglich zu größeren gewünschten Steuerstundungseffekten - sie belasten aber die Bilanzen unmittelbar und nachhaltig!

  • Die steigende Lebenserwartung und das anhaltende Niedrigzinsumfeld führen zu deutlich höherem Kapitalbedarf.

  • Oft werden diverse Ausfinanzierungsprodukte nacheinander aufgestockt, ohne das Grundproblem zu lösen.

Wichtiger Hinweis zu notleidenden Pensionszusagen!

Nicht ausfinanzierte Pensionszusagen erschweren häufig einen Unternehmensverkauf bzw. -übergabe. Nicht selten werden KMU unverkäuflich. Hier erarbeiten wir mit unseren Rechtsberatern oftmals liquiditätsneutrale Lösungsansätze. Hier sind kreative, nachhaltige und rechssichere Lösungen gefragt.

Fazit

Oft stellt nicht die Zusage das Problem dar, sondern deren jeweilige Ausfinanzierung!

Entdecken Sie auch unsere weiteren Bausteine

und überzeugen Sie sich von den vielen Vorteilen des NDC Mittelstandskonzeptes