Als neutrale Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungssysteme, beraten wir unsere Mandanten im Bereich der bAV zu allen systemrelevanten Inhalten der unterschiedlichen Durchführungswege – egal ob versicherungsförmig, Sozialpartnermodell im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) oder versicherungsfreien Lösungen. Wir präferieren allerdings Konzepte zur Einrichtung eines innerbetrieblichen Versorgungswerkes.
Warum?
Wir haben bei unseren Beratungen immer wieder festgestellt, dass versicherungsförmige Lösungen aufgrund ihrer Kostenstruktur und deren Kapitalanlagestrategie in großen Teilen zu geringe Erträge generieren. Klassische Garantiemodelle funktionieren nicht mehr, sondern werden für alle Beteiligten zu einem Bumerang. Oft hat dies für die Unternehmen zur Folge, dass arbeitsrechtliche Zusagen nicht ausreichend ausfinanziert werden können. Demzufolge besteht für Unternehmen ein hohes Haftungsrisiko, da Unterdeckungen aus eigenen Mitteln aufgebracht werden müssen. Durch die Mitwirkung von gerichtlich zugelassenen Renten-Rechtsberatern enthaften wir sowohl Sie, als Steuerberater, als auch die Geschäftsleitung, in dem wir maßgeschneiderte betriebswirtschaftlich sinnvolle Versorgungskonzepte gestalten und nachhaltig betreuen.